Die Energiebilanzierung und die -buchhaltung bieten den Gemeinden ein rasches und effektives Handeln bei ihren Gesamtenergieverbräuchen, um den Ressourcenverbrauch darzustellen und entsprechende Gegenmaßnahmen schnellableiten zu können. In der WF2 werden folgende Maßnahmen vorangetrieben bzw. neu umgesetzt:
Prioritätensetzung:
1 – Strom: Erweiterung bzw. Vervollständigung des Einbaus von Smart Metern;
2 – Wärme: Einbau und Umsetzung von Wärmezählern;
3 – Wasserverbrauch: Erfassung, Wasserverbrauchsanlagen der Gemeinden mit automatisierten Ablesesystem;
4 – Energieeffizienter Leuchtmitteltausch als laufender Prozess beider Straßenbeleuchtung und ausgewählten kommunalen Gebäuden.
- Berichterstattung zur Ableitung von Handlungsempfehlungen und weiteren Optimierungspotenzialen
- Indikatoren Liste (Energiemessdaten):
Umsetzung in mindestens 20 bis 30 kommunalen Gebäuden, davon 3-4energieintensive Gebäude je Gemeinde mit entsprechendem Maßnahmenkatalog und abgeleiteten Handlungsempfehlungen (zB Sanierungen, Gerätetausch, Leuchtmitteltausch, …).
- Handlungsempfehlungen (Nutzung der Synergien mit e5-Gemeinden): Beachtung der Gesamtenergieverbräuche sowie der Gegenmaßnahmen (zB Beleuchtung, Heizungsanlagen, Dämmung, etc.) in der Budgetierung der kommenden Jahre berücksichtigen– Energieeffizienzmaßnahmen
- Beinhaltet Externe Expertise
- Zu den 20 bestehenden PV-Anlagen aus Weiterführungsphase 1sollen in der Weiterführung 2 mind. fünf bis acht neue PV-Anlagen in den Gemeinden umgesetzt werden.
Planung von Kleinwasserkraftanlagen bzw. Trinkwasserkraftwerken in den Gemeinden.